AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Earline AG (Version vom 01. Januar 2021)
I. Anwendungsbereich und Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Earline AG (nachfolgend EL) mit deren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sie ersetzen sämtliche frühere Versionen.
- Mit Annahme der Offerte bzw. Abschluss des Vertrags anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich.
- Als Abschluss (Unterzeichnung) des Vertrags gilt auch die Bestellung von Sachen und Leistungen (nachfolgend Produkt) via Internet (Web-Shop), sofern diese Bestellung von EL dem Kunden via E-Mail bestätigt wurde.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
II. Offerten
- Ist eine Offerte nicht ausdrücklich befristet, bleibt EL vom Datum der Offerte an während 30 Tagen gebunden.
- Mit der Annahme der Offerte bzw. Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er alle für die korrekte und vereinbarungsgemässe Ausführung des Vertrags massgebenden Angaben, Vorgaben, Tatsachen und Verhältnisse EL offen gelegt hat.
III. Leistungen, Leistungsänderungen und Mitwirkungspflichten
- Art und Umfang der von EL zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der akzeptierten Offerte bzw. dem unterzeichneten Vertrag. Darin kann auf weitere Dokumente verwiesen werden.
- Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie die in Prospekten, Katalogen und weiteren Informationsunterlagen enthaltenen Abbildungen und (technische) Angaben stellen keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften dar und sind solange unverbindlich als sie nicht ausdrücklich schriftlich von EL zugesichert worden sind.
- Geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Erhebliche Leistungsänderungen sind hingegen nur in gegenseitiger Absprache und in schriftlicher Form möglich.
- Der Kunde hat in Absprache mit EL sämtliche für die korrekte Umsetzung des Vertrags von seiner Seite her notwendigen Arbeiten und Tätigkeiten, frist- und formgerecht auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Er wird sämtliche Massnahmen ergreifen, die für die korrekte Umsetzung des Vertrags von seiner Seite her notwendig sind und seine Mitwirkungspflichten erfüllen.
- EL steht das Recht zu, nach einer einmaligen, schriftlich zu erfolgenden Mahnung an den Kunden, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten in irgendeiner Weise nicht nachkommt, unabhängig davon, welche Gründe zur Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht des Kunden geführt haben.
- Zudem hat EL Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten und des tatsächlich eingetretenen Schadens (Schadenersatz), unabhängig davon, ob eine fristlose Kündigung des Vertrags erfolgt oder nicht und auf die Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF25‘000.- (in Worten: Fünfundzwanzigtausend Schweizer Franken), im Falle der fristlosen Kündigung.
IV. Rücksendungen
- Ohne schriftliches Einverständnis von EL sind keine Rücksendungen gelieferter Produkte möglich.
- Liegt ein Einverständnis von EL vor, so wird das Produkt nur in ungebrauchtem, unversehrtem, ungeöffnetem und originalverpackten Zustand zurückgenommen. Der endgültige Entscheid über die Erfüllung der vorgenannten Kriterien und einer entsprechenden Rücknahme liegt einzig und allein bei EL.
- Sämtliche mit der Rücksendung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
V. Lieferfristen und Lieferbedingungen
- Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die übliche Lieferfrist 21 Tage bei Otoplastik-Produkten (Otoplastiken), 5 Tage bei Produkte ab Lager und 12 Wochen für Produkte von Übersee. Sämtliche Lieferfristangaben sind Richtwerte und somit unverbindlich.
- Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort grundsätzlich der Sitz von EL.
- Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind beim Versand bzw. der Auslieferung der Produkte die Kosten für Verpackung, Porto, Versicherung und Transport vom Kunden zu tragen. Der Versand bzw. die Auslieferung erfolgt in diesem Fall an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse und auf dessen Risiko, wobei sich der Versand und die Auslieferungen grundsätzlich auf das Gebiet der Schweiz, Liechtensteins, Deutschlands und Österreichs beschränken.
- Teillieferungen sind möglich.
VI. Vergütungen
- Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen von EL innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Skonto oder anderweitige Abzüge, zuzüglich Mehrwertsteuer, in Schweizer Franken zu begleichen.
- Eine Rechnungsstellung ist auch für Teillieferungen möglich.
- Es ist nicht zulässig Zahlungen wegen geltend gemachter Gewährleistungsansprüche zurückzubehalten oder zu kürzen.
- Nach Ablauf der massgebenden Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch in Verzug und schuldet, ohne weitere Mahnung, einen Verzugszins von 5%.
- Ist der Kunde in Verzug, kann EL die Erbringung ihrer sämtlichen Leistungen, inklusive Gewährleistungen, verweigern, ohne für einen evtl. daraus entstehenden Schaden zu haften. Zudem kann EL weiterhin Erfüllung des Vertrags verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz (positives oder negatives Vertragsinteresse) verlangen.
- EL ist bei Verzug des Kunden ausdrücklich berechtigt ihre sämtlichen Leistungen (bestehende Verpflichtungen und zukünftige) nur gegen Vorauszahlung zu erbringen und nicht fällige Forderungen sofort fällig stellen.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von EL. EL ist berechtigt, für die von ihr gelieferte Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 f. ZGB einzutragen.
VIII. Prüfung, Mängelrüge und Genehmigung
- Der Kunde hat die gelieferten Produkte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu prüfen und dabei festgestellte Mängel EL unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Produkte keine Prüfung derselben, so gelten die Produkte grundsätzlich als genehmigt. Ziffer 29 bleibt vorbehalten.
- Später, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte (versteckte) Mängel sind bei EL umgehend schriftlich zu rügen, widrigenfalls die Produkte auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt gelten.
IX. Gewährleistung
- EL garantiert dem Kunden, für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferungsdatum, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Ausgeschlossen sind Schäden in Folge normaler Abnützung, mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebs- bzw. Gebrauchsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Eingriffe des Kunden oder von Dritten oder die auf andere Weise durch den Kunden selbst verschuldet wurden. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden, die darauf zurückgehen, dass nach Eingang der Mängelrüge von EL erteilte Weisungen nicht befolgt werden.
- Für Mängel, die unter die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen fallen, nimmt EL, anstelle der gesetzlichen Rechtsbehelfe, nach ihrer eigenen unabhängigen Entscheidung entweder eine kostenlose Nachbesserung oder den Ersatz der fehlerhaften Produkte vor. Akzeptiert der Kunde anstelle von Nachbesserung oder Ersatz ein minderwertiges Produkt, erteilt EL, nach ihrer eigenen unabhängigen Entscheidung, dem Kunden eine entsprechende Gutschrift.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Technisch bedingte Konstruktionsänderungen, die den bestimmungsgemässen Gebrauch der Produkte nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
X. Haftung
- Der Kunde nutzt und verwendet die Produkte auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung. Er ist insbesondere dafür verantwortlich den richtigen Einsatz, die richtige Anwendung und die richtige Benutzung der Produkte bei seinen Mitarbeitern, Hilfspersonen, Kunden und sonstigen Dritten zu schulen und zu kontrollieren.
- Die Haftung von EL für direkte oder unmittelbare Schäden sowie für indirekte oder mittelbare Schäden wird ausdrücklich, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
- Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen gemäss Art. 101 OR vollumfänglich wegbedungen.
- Der Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche Ansprüche
Vorbehalten bleibt die Haftung von EL für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden (Art. 100 Abs. 1 OR). Ebenfalls vorbehalten bleiben Ansprüche aus Produktehaftpflicht oder weiterer zwingender gesetzlicher Vorschriften.
XI. Vertragsauflösung bei ausserordentlichen Ereignissen
- Bei Ereignissen höherer Gewalt (wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Boykott) sowie bei rechtlicher Unmöglichkeit verhandeln die Vertragsparteien über eine allfällige Anpassung oder Auflösung des Vertrages.
- Bei Auflösung des Vertrages gemäss Ziffer 39 werden bisher erbrachte Leistungen gegenseitig abgerechnet und sind entsprechend zu entschädigen. Weitergehende Ansprüche können keine geltend gemacht werden.
XII. Schlussbestimmungen
- EL ist berechtigt zur Vertragserfüllung Hilfspersonen beizuziehen.
- Der Kunde ist sich bewusst, dass EL im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) selber oder mit Hilfe Dritter bearbeiten wird und diese Daten zur Abwicklung des Vertrags verwendet werden. Die Personendaten des Kunden dürfen von EL insbesondere zur Pflege der Geschäftsbeziehungen und zu Marketingzwecken, für Kreditauskünfte und Bonitätsprüfungen genutzt werden.
- Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in anderer Weise auf Dritte übertragen werden.
- Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der Offerte bzw. des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der gegenseitigen Zustimmung der Parteien. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
- Sollte eine Bestimmung der Offerte bzw. des Vertrags oder dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die jeweiligen übrigen Vorschriften hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche aus der Sicht der Parteien der wirtschaftlichen Zielsetzung, die mit der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung verbunden war, am nächsten kommt. In entsprechender Weise ist eine Lücke zu schliessen.
- Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss von Staatsvertragsrecht, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf und Kollisionsrecht (IPRG).
- Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist (vorbehältlich anderweitiger zwingender Gerichtsstandbestimmungen) am Sitz des Verkäufers.