AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Earline AG (Version vom 01. Januar 2021)
I. Anwendungsbereich und Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
    sämtliche Verträge der Earline AG (nachfolgend EL)
    mit deren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas
    anderes schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich
    zwingend vorgeschrieben ist. Sie ersetzen sämtliche
    frühere Versionen.
  2. Mit Annahme der Offerte bzw. Abschluss des Vertrags
    anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    vollumfänglich.
  3. Als Abschluss (Unterzeichnung) des Vertrags gilt auch
    die Bestellung von Sachen und Leistungen (nachfolgend
    Produkt) via Internet (Web-Shop), sofern diese Bestellung
    von EL dem Kunden via E-Mail bestätigt wurde.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
    nicht.
    II. Offerten
  5. Ist eine Offerte nicht ausdrücklich befristet, bleibt EL
    vom Datum der Offerte an während 30 Tagen gebunden.
  6. Mit der Annahme der Offerte bzw. Unterzeichnung des
    Vertrags bestätigt der Kunde, dass er alle für die korrekte
    und vereinbarungsgemässe Ausführung des Vertrags
    massgebenden Angaben, Vorgaben, Tatsachen und
    Verhältnisse EL offen gelegt hat.
    III. Leistungen, Leistungsänderungen und Mitwirkungspflichten
  7. Art und Umfang der von EL zu erbringenden Leistung
    ergeben sich aus der akzeptierten Offerte bzw. dem unterzeichneten
    Vertrag. Darin kann auf weitere
    Dokumente verwiesen werden.
  8. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie die in Prospekten,
    Katalogen und weiteren Informationsunterlagen enthaltenen
    Abbildungen und (technische) Angaben stellen
    keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften dar
    und sind solange unverbindlich als sie nicht ausdrücklich
    schriftlich von EL zugesichert worden sind.
  9. Geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten und
    berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Erhebliche Leistungsänderungen
    sind hingegen nur in gegenseitiger
    Absprache und in schriftlicher Form möglich.
  10. Der Kunde hat in Absprache mit EL sämtliche für die
    korrekte Umsetzung des Vertrags von seiner Seite her
    notwendigen Arbeiten und Tätigkeiten, frist- und formgerecht
    auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Er wird
    sämtliche Massnahmen ergreifen, die für die korrekte
    Umsetzung des Vertrags von seiner Seite her notwendig
    sind und seine Mitwirkungspflichten erfüllen.
  11. EL steht das Recht zu, nach einer einmaligen, schriftlich
    zu erfolgenden Mahnung an den Kunden, den Vertrag
    fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten
    in irgendeiner Weise nicht nachkommt,
    unabhängig davon, welche Gründe zur Nichteinhaltung
    der Mitwirkungspflicht des Kunden geführt haben.
  12. Zudem hat EL Anspruch auf Erstattung der entstandenen
    Kosten und des tatsächlich eingetretenen Schadens
    (Schadenersatz), unabhängig davon, ob eine fristlose
    Kündigung des Vertrags erfolgt oder nicht und auf die
    Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF

25‘000.- (in Worten: Fünfundzwanzigtausend Schweizer
Franken), im Falle der fristlosen Kündigung.
IV. Rücksendungen

  1. Ohne schriftliches Einverständnis von EL sind keine
    Rücksendungen gelieferter Produkte möglich.
  2. Liegt ein Einverständnis von EL vor, so wird das Produkt
    nur in ungebrauchtem, unversehrtem, ungeöffnetem und
    originalverpackten Zustand zurückgenommen. Der endgültige
    Entscheid über die Erfüllung der vorgenannten
    Kriterien und einer entsprechenden Rücknahme liegt
    einzig und allein bei EL.
  3. Sämtliche mit der Rücksendung verbundenen Kosten
    gehen zu Lasten des Kunden.
    V. Lieferfristen und Lieferbedingungen
  4. Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes
    vereinbart wurde, beträgt die übliche Lieferfrist 21 Tage
    bei Otoplastik-Produkten (Otoplastiken), 5 Tage bei Produkte
    ab Lager und 12 Wochen für Produkte von Übersee.
    Sämtliche Lieferfristangaben sind Richtwerte und
    somit unverbindlich.
  5. Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes
    vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort grundsätzlich der
    Sitz von EL.
  6. Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes
    vereinbart wurde, sind beim Versand bzw. der Auslieferung
    der Produkte die Kosten für Verpackung, Porto,
    Versicherung und Transport vom Kunden zu tragen. Der
    Versand bzw. die Auslieferung erfolgt in diesem Fall an
    die vom Kunden anzugebende Lieferadresse und auf
    dessen Risiko, wobei sich der Versand und die Auslieferungen
    grundsätzlich auf das Gebiet der Schweiz, Liechtensteins,
    Deutschlands und Österreichs beschränken.
  7. Teillieferungen sind möglich.
    VI. Vergütungen
  8. Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes
    vereinbart wurde, sind die Rechnungen von EL innert 30
    Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Skonto oder
    anderweitige Abzüge, zuzüglich Mehrwertsteuer, in
    Schweizer Franken zu begleichen.
  9. Eine Rechnungsstellung ist auch für Teillieferungen
    möglich.
  10. Es ist nicht zulässig Zahlungen wegen geltend gemachter
    Gewährleistungsansprüche zurückzubehalten oder
    zu kürzen.
  11. Nach Ablauf der massgebenden Zahlungsfrist befindet
    sich der Kunde automatisch in Verzug und schuldet, ohne
    weitere Mahnung, einen Verzugszins von 5%.
  12. Ist der Kunde in Verzug, kann EL die Erbringung ihrer
    sämtlichen Leistungen, inklusive Gewährleistungen,
    verweigern, ohne für einen evtl. daraus entstehenden
    Schaden zu haften. Zudem kann EL weiterhin Erfüllung
    des Vertrags verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
    und Schadenersatz (positives oder negatives Vertragsinteresse)
    verlangen.
  13. EL ist bei Verzug des Kunden ausdrücklich berechtigt
    ihre sämtlichen Leistungen (bestehende Verpflichtungen
    und zukünftige) nur gegen Vorauszahlung zu erbringen
    und nicht fällige Forderungen sofort fällig stellen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im
    Eigentum von EL. EL ist berechtigt, für die von ihr gelieferte
    Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung einen
    Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 f. ZGB einzutragen.
    VIII. Prüfung, Mängelrüge und Genehmigung
  2. Der Kunde hat die gelieferten Produkte innerhalb von 10
    Tagen nach Erhalt zu prüfen und dabei festgestellte
    Mängel EL unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  3. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Produkte
    keine Prüfung derselben, so gelten die Produkte grundsätzlich
    als genehmigt. Ziffer 29 bleibt vorbehalten.
  4. Später, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte
    (versteckte) Mängel sind bei EL umgehend
    schriftlich zu rügen, widrigenfalls die Produkte auch bezüglich
    dieser Mängel als genehmigt gelten.
    IX. Gewährleistung
  5. EL garantiert dem Kunden, für die Dauer von 12 Monaten
    ab Lieferungsdatum, dass die gelieferten Produkte
    keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Ausgeschlossen
    sind Schäden in Folge normaler Abnützung,
    mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebs-
    bzw. Gebrauchsvorschriften, übermässiger Beanspruchung,
    unsachgemässer Eingriffe des Kunden oder
    von Dritten oder die auf andere Weise durch den Kunden
    selbst verschuldet wurden. Ebenso ausgeschlossen
    sind Schäden, die darauf zurückgehen, dass nach Eingang
    der Mängelrüge von EL erteilte Weisungen nicht
    befolgt werden.
  6. Für Mängel, die unter die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen
    fallen, nimmt EL, anstelle der gesetzlichen
    Rechtsbehelfe, nach ihrer eigenen unabhängigen
    Entscheidung entweder eine kostenlose Nachbesserung
    oder den Ersatz der fehlerhaften Produkte vor.
    Akzeptiert der Kunde anstelle von Nachbesserung oder
    Ersatz ein minderwertiges Produkt, erteilt EL, nach ihrer
    eigenen unabhängigen Entscheidung, dem Kunden eine
    entsprechende Gutschrift.
  7. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche,
    werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Technisch bedingte Konstruktionsänderungen, die den
    bestimmungsgemässen Gebrauch der Produkte nicht
    beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen keinen
    Mangel dar.
    X. Haftung
  9. Der Kunde nutzt und verwendet die Produkte auf eigenes
    Risiko und in eigener Verantwortung. Er ist insbesondere
    dafür verantwortlich den richtigen Einsatz, die
    richtige Anwendung und die richtige Benutzung der Produkte
    bei seinen Mitarbeitern, Hilfspersonen, Kunden
    und sonstigen Dritten zu schulen und zu kontrollieren.
  10. Die Haftung von EL für direkte oder unmittelbare Schäden
    sowie für indirekte oder mittelbare Schäden wird
    ausdrücklich, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich
    ausgeschlossen.
  11. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen gemäss Art.
    101 OR vollumfänglich wegbedungen.
  12. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche als
    auch für ausservertragliche Ansprüche

Vorbehalten bleibt die Haftung von EL für Schäden, die
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
verursacht wurden (Art. 100 Abs. 1 OR). Ebenfalls vorbehalten
bleiben Ansprüche aus Produktehaftpflicht oder
weiterer zwingender gesetzlicher Vorschriften.
XI. Vertragsauflösung bei ausserordentlichen Ereignissen

  1. Bei Ereignissen höherer Gewalt (wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen,
    Streiks, Boykott) sowie bei rechtlicher Unmöglichkeit
    verhandeln die Vertragsparteien über eine
    allfällige Anpassung oder Auflösung des Vertrages.
  2. Bei Auflösung des Vertrages gemäss Ziffer 39 werden
    bisher erbrachte Leistungen gegenseitig abgerechnet
    und sind entsprechend zu entschädigen. Weitergehende
    Ansprüche können keine geltend gemacht werden.
    XII. Schlussbestimmungen
  3. EL ist berechtigt zur Vertragserfüllung Hilfspersonen
    beizuziehen.
  4. Der Kunde ist sich bewusst, dass EL im Rahmen ihrer
    Tätigkeit personenbezogene Daten im Sinne des
    schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) selber oder
    mit Hilfe Dritter bearbeiten wird und diese Daten zur
    Abwicklung des Vertrags verwendet werden. Die Personendaten
    des Kunden dürfen von EL insbesondere zur
    Pflege der Geschäftsbeziehungen und zu Marketingzwecken,
    für Kreditauskünfte und Bonitätsprüfungen genutzt
    werden.
  5. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nicht
    ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei
    abgetreten oder in anderer Weise auf Dritte übertragen
    werden.
  6. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der Offerte
    bzw. des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer
    Rechtswirksamkeit der Schriftform und der gegenseitigen
    Zustimmung der Parteien. Dies gilt auch für diese
    Schriftformklausel.
  7. Sollte eine Bestimmung der Offerte bzw. des Vertrags
    oder dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder
    werden, so bleiben die jeweiligen übrigen Vorschriften
    hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare
    Bestimmung ist durch eine gültige und durchsetzbare
    Regelung zu ersetzen, welche aus der Sicht der Parteien
    der wirtschaftlichen Zielsetzung, die mit der ungültigen
    oder undurchsetzbaren Bestimmung verbunden war, am
    nächsten kommt. In entsprechender Weise ist eine Lücke
    zu schliessen.
  8. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht
    unter Ausschluss von Staatsvertragsrecht, insbesondere
    des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
    über den Internationalen Warenkauf und Kollisionsrecht
    (IPRG).
  9. Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten
    beurteilt. Gerichtsstand ist (vorbehältlich anderweitiger
    zwingender Gerichtsstandbestimmungen) am Sitz des
    Verkäufers.