AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Earline AG (Version vom 01. Januar 2021)
I. Anwendungsbereich und Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Verträge der Earline AG (nachfolgend EL)
mit deren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich
zwingend vorgeschrieben ist. Sie ersetzen sämtliche
frühere Versionen. - Mit Annahme der Offerte bzw. Abschluss des Vertrags
anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vollumfänglich. - Als Abschluss (Unterzeichnung) des Vertrags gilt auch
die Bestellung von Sachen und Leistungen (nachfolgend
Produkt) via Internet (Web-Shop), sofern diese Bestellung
von EL dem Kunden via E-Mail bestätigt wurde. - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
nicht.
II. Offerten - Ist eine Offerte nicht ausdrücklich befristet, bleibt EL
vom Datum der Offerte an während 30 Tagen gebunden. - Mit der Annahme der Offerte bzw. Unterzeichnung des
Vertrags bestätigt der Kunde, dass er alle für die korrekte
und vereinbarungsgemässe Ausführung des Vertrags
massgebenden Angaben, Vorgaben, Tatsachen und
Verhältnisse EL offen gelegt hat.
III. Leistungen, Leistungsänderungen und Mitwirkungspflichten - Art und Umfang der von EL zu erbringenden Leistung
ergeben sich aus der akzeptierten Offerte bzw. dem unterzeichneten
Vertrag. Darin kann auf weitere
Dokumente verwiesen werden. - Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie die in Prospekten,
Katalogen und weiteren Informationsunterlagen enthaltenen
Abbildungen und (technische) Angaben stellen
keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften dar
und sind solange unverbindlich als sie nicht ausdrücklich
schriftlich von EL zugesichert worden sind. - Geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten und
berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Erhebliche Leistungsänderungen
sind hingegen nur in gegenseitiger
Absprache und in schriftlicher Form möglich. - Der Kunde hat in Absprache mit EL sämtliche für die
korrekte Umsetzung des Vertrags von seiner Seite her
notwendigen Arbeiten und Tätigkeiten, frist- und formgerecht
auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Er wird
sämtliche Massnahmen ergreifen, die für die korrekte
Umsetzung des Vertrags von seiner Seite her notwendig
sind und seine Mitwirkungspflichten erfüllen. - EL steht das Recht zu, nach einer einmaligen, schriftlich
zu erfolgenden Mahnung an den Kunden, den Vertrag
fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten
in irgendeiner Weise nicht nachkommt,
unabhängig davon, welche Gründe zur Nichteinhaltung
der Mitwirkungspflicht des Kunden geführt haben. - Zudem hat EL Anspruch auf Erstattung der entstandenen
Kosten und des tatsächlich eingetretenen Schadens
(Schadenersatz), unabhängig davon, ob eine fristlose
Kündigung des Vertrags erfolgt oder nicht und auf die
Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF
25‘000.- (in Worten: Fünfundzwanzigtausend Schweizer
Franken), im Falle der fristlosen Kündigung.
IV. Rücksendungen
- Ohne schriftliches Einverständnis von EL sind keine
Rücksendungen gelieferter Produkte möglich. - Liegt ein Einverständnis von EL vor, so wird das Produkt
nur in ungebrauchtem, unversehrtem, ungeöffnetem und
originalverpackten Zustand zurückgenommen. Der endgültige
Entscheid über die Erfüllung der vorgenannten
Kriterien und einer entsprechenden Rücknahme liegt
einzig und allein bei EL. - Sämtliche mit der Rücksendung verbundenen Kosten
gehen zu Lasten des Kunden.
V. Lieferfristen und Lieferbedingungen - Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes
vereinbart wurde, beträgt die übliche Lieferfrist 21 Tage
bei Otoplastik-Produkten (Otoplastiken), 5 Tage bei Produkte
ab Lager und 12 Wochen für Produkte von Übersee.
Sämtliche Lieferfristangaben sind Richtwerte und
somit unverbindlich. - Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes
vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort grundsätzlich der
Sitz von EL. - Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes
vereinbart wurde, sind beim Versand bzw. der Auslieferung
der Produkte die Kosten für Verpackung, Porto,
Versicherung und Transport vom Kunden zu tragen. Der
Versand bzw. die Auslieferung erfolgt in diesem Fall an
die vom Kunden anzugebende Lieferadresse und auf
dessen Risiko, wobei sich der Versand und die Auslieferungen
grundsätzlich auf das Gebiet der Schweiz, Liechtensteins,
Deutschlands und Österreichs beschränken. - Teillieferungen sind möglich.
VI. Vergütungen - Wenn in der Offerte bzw. im Vertrag nichts anderes
vereinbart wurde, sind die Rechnungen von EL innert 30
Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Skonto oder
anderweitige Abzüge, zuzüglich Mehrwertsteuer, in
Schweizer Franken zu begleichen. - Eine Rechnungsstellung ist auch für Teillieferungen
möglich. - Es ist nicht zulässig Zahlungen wegen geltend gemachter
Gewährleistungsansprüche zurückzubehalten oder
zu kürzen. - Nach Ablauf der massgebenden Zahlungsfrist befindet
sich der Kunde automatisch in Verzug und schuldet, ohne
weitere Mahnung, einen Verzugszins von 5%. - Ist der Kunde in Verzug, kann EL die Erbringung ihrer
sämtlichen Leistungen, inklusive Gewährleistungen,
verweigern, ohne für einen evtl. daraus entstehenden
Schaden zu haften. Zudem kann EL weiterhin Erfüllung
des Vertrags verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
und Schadenersatz (positives oder negatives Vertragsinteresse)
verlangen. - EL ist bei Verzug des Kunden ausdrücklich berechtigt
ihre sämtlichen Leistungen (bestehende Verpflichtungen
und zukünftige) nur gegen Vorauszahlung zu erbringen
und nicht fällige Forderungen sofort fällig stellen.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im
Eigentum von EL. EL ist berechtigt, für die von ihr gelieferte
Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung einen
Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 f. ZGB einzutragen.
VIII. Prüfung, Mängelrüge und Genehmigung - Der Kunde hat die gelieferten Produkte innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt zu prüfen und dabei festgestellte
Mängel EL unverzüglich schriftlich mitzuteilen. - Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Produkte
keine Prüfung derselben, so gelten die Produkte grundsätzlich
als genehmigt. Ziffer 29 bleibt vorbehalten. - Später, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte
(versteckte) Mängel sind bei EL umgehend
schriftlich zu rügen, widrigenfalls die Produkte auch bezüglich
dieser Mängel als genehmigt gelten.
IX. Gewährleistung - EL garantiert dem Kunden, für die Dauer von 12 Monaten
ab Lieferungsdatum, dass die gelieferten Produkte
keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Ausgeschlossen
sind Schäden in Folge normaler Abnützung,
mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebs-
bzw. Gebrauchsvorschriften, übermässiger Beanspruchung,
unsachgemässer Eingriffe des Kunden oder
von Dritten oder die auf andere Weise durch den Kunden
selbst verschuldet wurden. Ebenso ausgeschlossen
sind Schäden, die darauf zurückgehen, dass nach Eingang
der Mängelrüge von EL erteilte Weisungen nicht
befolgt werden. - Für Mängel, die unter die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen
fallen, nimmt EL, anstelle der gesetzlichen
Rechtsbehelfe, nach ihrer eigenen unabhängigen
Entscheidung entweder eine kostenlose Nachbesserung
oder den Ersatz der fehlerhaften Produkte vor.
Akzeptiert der Kunde anstelle von Nachbesserung oder
Ersatz ein minderwertiges Produkt, erteilt EL, nach ihrer
eigenen unabhängigen Entscheidung, dem Kunden eine
entsprechende Gutschrift. - Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche,
werden ausdrücklich ausgeschlossen. - Technisch bedingte Konstruktionsänderungen, die den
bestimmungsgemässen Gebrauch der Produkte nicht
beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen keinen
Mangel dar.
X. Haftung - Der Kunde nutzt und verwendet die Produkte auf eigenes
Risiko und in eigener Verantwortung. Er ist insbesondere
dafür verantwortlich den richtigen Einsatz, die
richtige Anwendung und die richtige Benutzung der Produkte
bei seinen Mitarbeitern, Hilfspersonen, Kunden
und sonstigen Dritten zu schulen und zu kontrollieren. - Die Haftung von EL für direkte oder unmittelbare Schäden
sowie für indirekte oder mittelbare Schäden wird
ausdrücklich, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich
ausgeschlossen. - Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen gemäss Art.
101 OR vollumfänglich wegbedungen. - Der Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche als
auch für ausservertragliche Ansprüche
Vorbehalten bleibt die Haftung von EL für Schäden, die
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
verursacht wurden (Art. 100 Abs. 1 OR). Ebenfalls vorbehalten
bleiben Ansprüche aus Produktehaftpflicht oder
weiterer zwingender gesetzlicher Vorschriften.
XI. Vertragsauflösung bei ausserordentlichen Ereignissen
- Bei Ereignissen höherer Gewalt (wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen,
Streiks, Boykott) sowie bei rechtlicher Unmöglichkeit
verhandeln die Vertragsparteien über eine
allfällige Anpassung oder Auflösung des Vertrages. - Bei Auflösung des Vertrages gemäss Ziffer 39 werden
bisher erbrachte Leistungen gegenseitig abgerechnet
und sind entsprechend zu entschädigen. Weitergehende
Ansprüche können keine geltend gemacht werden.
XII. Schlussbestimmungen - EL ist berechtigt zur Vertragserfüllung Hilfspersonen
beizuziehen. - Der Kunde ist sich bewusst, dass EL im Rahmen ihrer
Tätigkeit personenbezogene Daten im Sinne des
schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) selber oder
mit Hilfe Dritter bearbeiten wird und diese Daten zur
Abwicklung des Vertrags verwendet werden. Die Personendaten
des Kunden dürfen von EL insbesondere zur
Pflege der Geschäftsbeziehungen und zu Marketingzwecken,
für Kreditauskünfte und Bonitätsprüfungen genutzt
werden. - Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nicht
ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei
abgetreten oder in anderer Weise auf Dritte übertragen
werden. - Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der Offerte
bzw. des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform und der gegenseitigen
Zustimmung der Parteien. Dies gilt auch für diese
Schriftformklausel. - Sollte eine Bestimmung der Offerte bzw. des Vertrags
oder dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder
werden, so bleiben die jeweiligen übrigen Vorschriften
hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare
Bestimmung ist durch eine gültige und durchsetzbare
Regelung zu ersetzen, welche aus der Sicht der Parteien
der wirtschaftlichen Zielsetzung, die mit der ungültigen
oder undurchsetzbaren Bestimmung verbunden war, am
nächsten kommt. In entsprechender Weise ist eine Lücke
zu schliessen. - Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht
unter Ausschluss von Staatsvertragsrecht, insbesondere
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den Internationalen Warenkauf und Kollisionsrecht
(IPRG). - Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten
beurteilt. Gerichtsstand ist (vorbehältlich anderweitiger
zwingender Gerichtsstandbestimmungen) am Sitz des
Verkäufers.